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Herpes Impfpflicht für Turnierpferde

Für Turnierpferde gilt ab dem 01.01.2023 eine Herpes-Impfpflicht

❗❗Herpes Impfpflicht für Turnierpferde❗❗

Für Pferde, die am LPO-Turniersport oder an WBO-Wettbewerben auf Pferdeleistungsschauen (d.h. an Turnieren mit Wettbewerben der WBO und Leistungsprüfungen der LPO) teilnehmen, schreibt die FN ab dem 01.01.2023 die Impfung gegen EHV-1 nach erfolgter Grundimmunisierung alle sechs Monate vor.

Dabei muss folgendes Impfschema berücksichtig werden:

Grundimmunisierung:

Für die ersten beiden Impfungen der Grundimmunisierung ist der gleiche Impfstoff zu verwenden!

Besteht aus 3 Impfungen:

Zweite Impfung bei Verwendung eines Inaktivat- Impfstoffes gegen EHV-1 im Abstand von mindestens 28 und höchsents 42 Tagen nach der ersten Impfung.

Zweite Impfung bei Verwendung eines Lebendimpfstoffes gegen EHV-1 im Abstand von mindestens 3 bis höchstens 4 Monaten nach der ersten Impfung

Dritte Impfung maximal 6 Monate + 21 Tage nach der zweiten Impfung (gilt für Inaktivat- und Lebendimpfstoffe)

Auffrischungsimpfung

Wiederholungsimpfungen im Abstand von maximal 6 Monaten + 21 Tagen

Alle Pferde, die bisher nicht gegen EHV-1 geimpft wurden, keine ordnungsgemäße Grundimmunisierung erhalten haben oder bei denen der Abstand zwischen zwei Impfungen gegen Herpesviren länger als 6 Monate plus 21 Tage war, müssen vor einem Turnierstart neu grundimmunisiert werden. Für Pferde, die

schon eine lange Zeit ihres Lebens geimpft wurden gilt:

Die Impfungen innerhalb der letzten drei Jahre müssen korrekt, also im Abstand von maximal 6 Monaten plus 21 Tagen erfolgt sein, damit das Pferd an Turnieren teilnehmen darf.

Bei erforderlicher Grundimmunisierung ist ein Turnierstart erst möglich, wenn 14 Tage nach der 2. Impfung der Grundimmunisierung vergangen sind. Zwischen der 3. Impfung der Grundimmunisierung sowie Wiederholungsimpfungen und einem Turnierstart müssen 7 Tage vergangen sein.

Sind Pferde drei Jahre korrekt im Abstand von 6 Monaten + 21 Tagen geimpft, ersetzt das eine Grundimmunisierung.