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Die neue GOT

Die neue Gebührenordnung ist am 22. November in Kraft getreten. Hier erfahren Sie mehr über die Änderungen

Liebe Pferdebesitzer,

wie sicher einige schon mitbekommen haben, ist am 22. November die neue Gebührenordnung für Tierärzte in Kraft getreten.

Die bisherige GOT wurde im Jahre 1999 verfasst, daher wurde es nun notwendig, die Gebührenordnung zu überarbeiten. Mit der neuen GOT wurden die Leistungen an den aktuellen medizinischen Standard angepasst und auch die Preise dementsprechend korrigiert.

Wir wissen, dass die Preiserhöhung zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt kommt, aber auch wir Tierärzte haben mit steigenden Medikamenten- und Equipmentpreisen zu kämpfen. Hinzu kommen unter anderem auch die deutlich gestiegenen Preise für Kraftstoff, die Instandhaltung der teilweise sehr teuren medizinischen Geräte, um Ihrem Pferd eine Behandlung auf höchstem Niveau zu bieten und natürlich die Bezahlung der Mitarbeiter, ohne die eine Klinik nicht zu stemmen wäre. Gerade ein Klinikbetrieb ist mit hohen Personalkosten verbunden, um vor allem den Notdienst 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr stemmen zu können.

Was ändert sich nun für den Patientenbesitzer?

– Die Preise für die Behandlungen sind in den meisten Fällen um 20-30% teurer geworden. Dies beruht auf immer höher werdenden medizinischen Standards, was die Hygiene, die Vorbereitung und das Material bzw. die angewendeten Gerätschaften betrifft.

– Zusätzlich muss ab sofort bei einer Behandlung in Außenpraxis pro Besitzer eine Hausbesuchsgebühr in Höhe von 34,50€ netto pro Besuch abgerechnet werden.

– Das Wegegeld beträgt nun 3,50€ pro Doppelkilometer. Hierdurch werden unter anderem die Spritkosten, die Instandhaltung der Fahrzeuge und die Zeit, die der Tierarzt im Auto sitzt, abgegolten. Das Wegegeld wird weiterhin anteilig berechnet, wenn mehrere Ställe auf der Fahrt angefahren werden, pro Besitzer müssen jedoch mindestens 13€ netto berechnet werden.

Wir Tierärzte sind dazu verpflichtet, uns an diese Regelungen zu halten und dürfen die Preise der GOT nicht unterschreiten.

Was können Patientenbesitzer tun, um die Kosten möglichst gering zu halten?

– Haben Sie Ihre Pferde im Auge und melden Sie sich frühzeitig, wenn Ihnen etwas auffällt. So ersparen Sie sich Kosten für den Notdienst, der weiterhin mit einem höheren Satz (bis zum 4-fachen Satz) und einer Notdienstpauschale von 50€ netto berechnet wird.

– Schließen Sie sich zu Sammelterminen zusammen. So kann das Wegegeld weiter aufgeteilt werden.

– Wenn Sie die Möglichkeit haben, können Sie Ihr Pferd gerne zu einem ambulanten Termin in die Klinik bringen. Damit ersparen Sie sich die Hausbesuchsgebühr und das Wegegeld.

– Erkundigen Sie sich nach einer OP- oder evtl. sogar Krankenversicherung für Ihr Pferd. Hiermit können einige Tierarztkosten aufgefangen werden.

Weitere Informationen sowie die neue GOT zur Einsicht finden Sie auf der Webseite der Bundestierärztekammer (www.bundestieraerztekammer.de).